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1 |
Die Campinggäste sind verpflichtet, bei der Ankunft
ihre Personalausweise zum Zweck der Eintragung abzugeben und die "Interne
Camping- Ordnung" zur Kenntnis zu nehmen. DER OBLIGATORISCHE "ARMBAND- PASS"
MUSS, GUT SICHTBAR, WÄHREND DER DAUER DES AUFENTHALTES GETRAGEN WERDEN. |
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2 |
Besucher werden nur mit Erlaubnis der Direktion zugelassen
(von 09.00 Uhr bis 22.00 Uhr), müssen ebenfalls ihren Ausweis abgeben und die
Tagesgebühr bezahlen. |
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3 |
Die Direktion behält sich vor, ganz nach eigenem
Ermessen unerwünschte oder überzählige Camping- Gäste abzuweisen. |
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4 |
Die Büro- und Dienstzeiten sind am Eingang der
betreffenden Räume angegeben. |
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5 |
Die Büros der Campingplätze halten sich an die angegebenen
Dienstzeiten; außerhalb dieser Zeiten ist
es nicht möglich, Rechnungen zu begleichen, Ausweise abzuholen, usw. |
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6 |
Abreisen und Ankünfte haben zu den angegebenen Zeiten
zu erfolgen. Die Camping-Gäste sind verpflichtet, ihren Platz am Abreisetag
binnen 9 Uhr freizugeben. Die Rechnung ist am vorhergehenden
Tag zu bezahlen. |
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7 |
Der Platz im Camping wird immer von der Direktion
zugewiesen, an deren Weisungen sich die Camping- Gäste beim Parken der
Wohnwagen und beim Aufstellen der Zelte oder der Wohnwagen so zu halten haben,
dass der Verkehr nie behindert wird. Autos fahren immer im Schritt-Tempo! |
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8 |
Von 14 bis 16 und von 23 bis 7 Uhr ist jeder Lärm
zu vermeiden, welcher die Camping-Gäste irgendwie stören könnte und
ebenso das Aufstellen oder das Abbrechen der Zelte. Zu diesen Zeiten
ist es somit auch verboten, Rundfunkempfänger, Fernseher u. dgl. einzuschalten,
geräuschvolle Gruppen zu bilden oder Versammlungen abzuhalten, den Spielplatz
und die Schwimmbecken zu benutzen. Die Schranken werden geschlossen und es ist
daher strengstens verboten, mit Kraftfahrzeugen zu verkehren oder das Gelände
zu verlassen. |
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9 |
Krafträder sind innerhalb des Geländes zu schieben. |
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10 |
Alle geräuscherzeugenden Geräte sind immer auf
Zimmerlautstärke einzustellen und während der Ruhezeiten auszuschalten.
Wer stört, wird ausgewiesen. |
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11 |
Jeder Campinggast ist verpflichtet, sein Eigentum selbst
zu verwahren. Die Direktion haftet in keinem Fall und in keiner Weise für etwaige
Verluste oder Entwendungen, noch für Wertsachen, die ihr nicht zur Verwahrung
übergeben wurden. |
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12 |
Es ist strengstens untersagt, die Pflanzen und Einrichtungen
des Campingplatzes zu beschädigen, Seile und Schnüre an den Bäumen zu befestigen
und den Platz mit Matten auszulegen. rund um die Zelte Gräben zu ziehen, siedende,
gesalzene Flüssigkeiten oder Schmutzwasser auf den Erdboden zu gießen, sowie im
Freien Feuer anzuzünden. Die Benützung der Kohlengrills ist nur mit Genehmigung
der Direktion gestattet. Die Direktion übernimmt keine Haftung für Schäden,
welche durch umstürzende Bäume oder herabfallende Äste, sowie durch
Naturkatastrophen oder Unfälle verursacht werden. |
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13 |
Jeder benützt die Geräte, das Schwimm-Becken, den Spielplatz
und die sonstigen Einrichtungen auf eigene Gefahr. |
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14 |
Papier und Abfälle gehören in die dazu vorgesehenen Behälter. |
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15 |
Wäsche und Geschirr dürfen nur in den dafür vorgesehenen
Becken gewaschen, bzw. abgespült werden. |
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16 |
Haustiere sind in der Hauptsaison Juli-August nicht zugelassen.
In Vor- und Nachsaison müssen Hunde an der Leine geführt werden. Die Besitzer
haften für eventuelle Schäden. IN ALLEN UNTERKÜNFTEN SIND HUNDE UND KATZEN
STRENGSTENS UNTERSAGT! |
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17 |
Fußball-, Boccia- und Flugballspielen ist auf den Campingplätzen
streng untersagt. |
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18 |
Minderjährige werden nur in Begleitung der Eltern oder
großjähriger Verwandten zugelassen. Zur Benützung der verschiedenen Einrichtungen
und der Toiletten sind Kinder immer zu begleiten. Auch sind sie von den Eltern
zu überwachen und die Direktion lehnt jegliche Verantwortung für sie ab. |
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19 |
Die Post ist persönlich von Erwachsenen in der Direktion
abzuholen. Nicht abgeholte Post wird nach Ablauf von 7 Tagen an den Absender
zurückgesandt. |
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20 |
Jede Infektionskrankheit ist unverzüglich entweder der
Direktion oder dem eventuellen Campingarzt zu melden. |
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21 |
Der Zutritt zum Campingplatz zieht die Annahme und die volle
Einhaltung dieser “Campingordnung” nach sich, die durch zusätzliche
Bestimmungen ergänzt werden kann, welche die Direktion für den besseren
Betrieb des Campings für zweckmäßig befinden sollte. Das Camping- Personal
ist befugt, für die Einhaltung der Vorschriften zu sorgen und Zuwiderhandelnde
der Direktion zu melden. Ordnungsstörer werden unverzüglich ausgewiesen. |
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Wir freuen uns, Sie zu unseren Gästen zählen zu dürfen
und wünschen Ihnen einen schönen und erholsamen Aufenthalt. |