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Ordnung
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Die Campinggäste sind verpflichtet, bei der Ankunft ihre Personalausweise zum Zweck der Eintragung abzugeben und die "Interne Camping- Ordnung" zur Kenntnis zu nehmen. DER OBLIGATORISCHE "ARMBAND- PASS" MUSS, GUT SICHTBAR, WÄHREND DER DAUER DES AUFENTHALTES GETRAGEN WERDEN.

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Besucher werden nur mit Erlaubnis der Direktion zugelassen (von 09.00 Uhr bis 22.00 Uhr), müssen ebenfalls ihren Ausweis abgeben und die Tagesgebühr bezahlen.

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Die Direktion behält sich vor, ganz nach eigenem Ermessen unerwünschte oder überzählige Camping- Gäste abzuweisen.

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Die Büro- und Dienstzeiten sind am Eingang der betreffenden Räume angegeben.

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Die Büros der Campingplätze halten sich an die angegebenen Dienstzeiten; außerhalb dieser Zeiten ist es nicht möglich, Rechnungen zu begleichen, Ausweise abzuholen, usw.

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Abreisen und Ankünfte haben zu den angegebenen Zeiten zu erfolgen. Die Camping-Gäste sind verpflichtet, ihren Platz am Abreisetag binnen 9 Uhr freizugeben. Die Rechnung ist am vorhergehenden Tag zu bezahlen.

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Der Platz im Camping wird immer von der Direktion zugewiesen, an deren Weisungen sich die Camping- Gäste beim Parken der Wohnwagen und beim Aufstellen der Zelte oder der Wohnwagen so zu halten haben, dass der Verkehr nie behindert wird. Autos fahren immer im Schritt-Tempo!

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Von 14 bis 16 und von 23 bis 7 Uhr ist jeder Lärm zu vermeiden, welcher die Camping-Gäste irgendwie stören könnte und ebenso das Aufstellen oder das Abbrechen der Zelte. Zu diesen Zeiten ist es somit auch verboten, Rundfunkempfänger, Fernseher u. dgl. einzuschalten, geräuschvolle Gruppen zu bilden oder Versammlungen abzuhalten, den Spielplatz und die Schwimmbecken zu benutzen. Die Schranken werden geschlossen und es ist daher strengstens verboten, mit Kraftfahrzeugen zu verkehren oder das Gelände zu verlassen.

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Krafträder sind innerhalb des Geländes zu schieben.

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Alle geräuscherzeugenden Geräte sind immer auf Zimmerlautstärke einzustellen und während der Ruhezeiten auszuschalten. Wer stört, wird ausgewiesen.

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Jeder Campinggast ist verpflichtet, sein Eigentum selbst zu verwahren. Die Direktion haftet in keinem Fall und in keiner Weise für etwaige Verluste oder Entwendungen, noch für Wertsachen, die ihr nicht zur Verwahrung übergeben wurden.

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Es ist strengstens untersagt, die Pflanzen und Einrichtungen des Campingplatzes zu beschädigen, Seile und Schnüre an den Bäumen zu befestigen und den Platz mit Matten auszulegen. rund um die Zelte Gräben zu ziehen, siedende, gesalzene Flüssigkeiten oder Schmutzwasser auf den Erdboden zu gießen, sowie im Freien Feuer anzuzünden. Die Benützung der Kohlengrills ist nur mit Genehmigung der Direktion gestattet. Die Direktion übernimmt keine Haftung für Schäden, welche durch umstürzende Bäume oder herabfallende Äste, sowie durch Naturkatastrophen oder Unfälle verursacht werden.

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Jeder benützt die Geräte, das Schwimm-Becken, den Spielplatz und die sonstigen Einrichtungen auf eigene Gefahr.

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Papier und Abfälle gehören in die dazu vorgesehenen Behälter.

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Wäsche und Geschirr dürfen nur in den dafür vorgesehenen Becken gewaschen, bzw. abgespült werden.

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Haustiere sind in der Hauptsaison Juli-August nicht zugelassen. In Vor- und Nachsaison müssen Hunde an der Leine geführt werden. Die Besitzer haften für eventuelle Schäden. IN ALLEN UNTERKÜNFTEN SIND HUNDE UND KATZEN STRENGSTENS UNTERSAGT!

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Fußball-, Boccia- und Flugballspielen ist auf den Campingplätzen streng untersagt.

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Minderjährige werden nur in Begleitung der Eltern oder großjähriger Verwandten zugelassen. Zur Benützung der verschiedenen Einrichtungen und der Toiletten sind Kinder immer zu begleiten. Auch sind sie von den Eltern zu überwachen und die Direktion lehnt jegliche Verantwortung für sie ab.

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Die Post ist persönlich von Erwachsenen in der Direktion abzuholen. Nicht abgeholte Post wird nach Ablauf von 7 Tagen an den Absender zurückgesandt.

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Jede Infektionskrankheit ist unverzüglich entweder der Direktion oder dem eventuellen Campingarzt zu melden.

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Der Zutritt zum Campingplatz zieht die Annahme und die volle Einhaltung dieser “Campingordnung” nach sich, die durch zusätzliche Bestimmungen ergänzt werden kann, welche die Direktion für den besseren Betrieb des Campings für zweckmäßig befinden sollte. Das Camping- Personal ist befugt, für die Einhaltung der Vorschriften zu sorgen und Zuwiderhandelnde der Direktion zu melden. Ordnungsstörer werden unverzüglich ausgewiesen.

Wir freuen uns, Sie zu unseren Gästen zählen zu dürfen und wünschen Ihnen einen schönen und erholsamen Aufenthalt.

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